Stellungnahme des VBE NRW zum Entwurf einer Verordnung zur Einführung der Fächer Wirtschaft und Informatik an allen Schulformen

29.04.2020

und zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 Schulgesetz NRW (Vorlage 17/3093); Anhörung des Ausschusses für Schule und Bildung am 06. Mai 2020

Das geplante Vorgehen der regierungsbildenden Parteien, dass Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen Kenntnisse unserer Wirtschaftsordnung ebenso wie Aspekte der Verbraucherbildung vermittelt werden, ist durchaus nachvollziehbar. Jedoch ist dies auch schon jetzt ein integraler Bestandteil der schulischen Bildung in Nordrhein-Westfalen. Hierzu bedarf es nicht unbedingt der Etablierung eines neuen Schulfaches „Wirtschaft“.

Über die Verankerung der Vermittlung von grundlegenden Fähigkeiten des Programmierens eingehend nachzudenken, ist in der heutigen Zeit angezeigt. Das Fach Informatik flächendeckend einzuführen, ohne die notwendigen Lehrkräfte – von den Voraussetzungen einmal ganz zu schweigen – vorhalten zu können, ist mehr als ambitioniert.

Wenn die regierungsbildenden Parteien sich dennoch auf die Etablierung neuer Schulfächer verständigt haben, so ist der VBE NRW der Meinung, dass einer solchen Einführung zunächst eine Fortbildungsoffensive für Lehrkräfte vorangestellt werden müsste, bevor es zu Änderungen in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen kommt. Ebenso stellt sich die Frage der zukünftigen Perspektive der Fächer und damit der Verankerung in der Lehrerbildung und an den lehrerausbildenden Universitäten.

Der hier beschrittene Weg der Einführung neuer Schulfächer durch Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen und durch Verordnung scheint aus schulorganisatorischen Gründen und aus Gründen der Fachlichkeit nicht zweckdienlich und kann durchaus den Anschein erwecken, dass es ausschließlich um ein symbolisches Handeln geht.

Kritisch anzumerken ist auch, dass den Schulen durch die Rückgriffe auf die Ergänzungsstunden Möglichkeiten der individuellen Förderung aller Schülerinnen und Schüler genommen werden.
Gegen die Einführung neuer Schulfächer gibt es keine Einwände, Schule als System und damit auch der Unterricht haben sich ständig zu hinterfragen und zu erneuern. Allerdings sollten Schulfächer und grundlegende Bildungsinhalte nicht qua Verordnung eingeführt werden, sondern grundständig und solide geplant durch eine Weiterqualifizierungsmaßnahme für im Dienst befindliche Lehrkräfte und vor allem perspektivisch durch die entsprechenden Ausbildungsgänge an den Hochschulen, die Lehrerausbildung betreiben.

Unter dem besonderen Eindruck der derzeitigen Situation stellt sich die Frage, ob eine Einführung und Umsetzung der Verordnung zum Beginn des Schuljahres 2020/2021 grundsätzlich sinnvoll ist oder eine – zumindest einjährige – zeitliche Verschiebung angezeigt scheint.

Die Schulen werden einerseits mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach den Sommerferien – wie auch immer er aussehen mag – ausreichend ausgelastet sein. Zusätzlich würde ein Vorlauf für eine Fortbildungsinitiative gegeben sein.

Dortmund, 28.04.2020
Stefan Behlau
Landesvorsitzender VBE

Weitere Artikel im Bereich ""
15.08.2023
Stellungnahme des VBE NRW: Jetzt umsteuern und Weichen stellen für einen zeitgemäßen, attraktiven Arbeitsplatz Schule

Zum Antrag der Fraktion der FDP (Drucksache 18/4131), Anhörung des Ausschusses für Schule und Bildung am 22.08.2023

19.04.2023
Stellungnahme des VBE NRW zum Antrag der Fraktion der SPD „Chancengleichheit jetzt!

Das Erfolgsmodell der Familiengrundschulzentren schnell und flächendeckend in NRW etablieren" (Drucksache 18/3306) - Anhörung des Ausschusses für Schule und Bildung am 26.04.2023

23.03.2023
Stellungnahme zu den Kernlehrplänen Wahlpflicht Informatik für die Haupt-, Real, Gesamt- und Sekundarschulen sowie Gymnasium

Durchführung der Verbändebeteiligung gemäß § 77 Absatz 3 SchulG

20.03.2023
Stellungnahme des VBE NRW zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung

sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften / Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/2277; Anhörung des HFA und des ASB am 23.03.2023

16.03.2023
Stellungnahme des VBE NRW zu den Entwürfen der Kernlehrpläne für Deutsch, Mathematik und Englisch der gymnasialen Oberstufe

an Gymnasium, Gesamtschule und Weiterbildungskolleg - 
Durchführung der Verbändebeteiligung gem. § 77 Abs. 3 SchulG

02.03.2023
Stellungnahme des VBE NRW zur Kernlehrplanentwicklung für das Fach Praktische Philosophie, schulformübergreifend in der Sek I

Fachbezogene Hinweise des VBE NRW

28.02.2023
Stellungnahme des VBE NRW zu IQB-Bildungstrend u. a.

Stellungnahme des VBE NRW für die Anhörung des Ausschusses für Schule und Bildung des Landtags NRW zum Antrag der Fraktion der FDP „Erschütternde Ergebnisse bei IQB-Bildungstrend. Die Landesregierung muss alles daransetzen, die Qualität der Bildung zugunsten der Bildungsgerechtigkeit zu heben.“ (Drucksache 18/1365), zum Antrag der Fraktion der FDP „Lehrerstellenbesetzungsoffensive. NRW Aufklaffende Lehrkräftelücke jetzt vorausschauend und qualitätssichernd schließen!“ (Drucksache 18/1102) sowie zur Vorlage „Handlungskonzept Unterrichtsversorgung“ (Vorlage 18/604)

06.02.2023
Stellungnahme des VBE NRW zum Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung von Vorschriften der Lehrerausbildung

Der VBE NRW nimmt wie folgt Stellung:

21.12.2022
Stellungnahme des VBE NRW: Bestimmungen über die Arbeitszeiten für die schriftlichen Prüfungen im Abitur

Zum Entwurf einer Verordnung zur Anpassung der Bestimmungen über die Arbeitszeiten für die schriftlichen Prüfungen im Abitur. 

04.11.2022
Stellungnahme des VBE NRW zum Antrag der Fraktion der SPD „Wissenschaftliche Folgen der Pandemie ernst nehmen

Psychosoziale Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Familien im Bildungsbereich stärken! Drucksache 18/628, Anhörung am 15.11.2022

18.10.2022
Stellungnahme des VBE NRW zum Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen

 für das Haushaltsjahr 2022 (Nachtragshaushaltsgesetz 2022 - NHHG 2022), Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/900

19.09.2022
Stellungnahme des VBE NRW zum Entwurf einer Verordnung über die Einrichtung von Distanzunterricht

Distanzunterrichtsverordnung  DistanzunterrichtsVO, Durchführung der Verbändeanhörung gem. § 77 Schulgesetz NRW

19.09.2022
Stellungnahme des VBE NRW zum Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung

Sekundarstufe I, Durchführung der Verbändebeteiligung gem. § 77

21.04.2022
Stellungnahme des VBE NRW zum Kernlehrplan für das Wahlpflichtfach „Wirtschaft und Arbeitswelt“

in der Sekundarstufe I, Gesamtschule und Sekundarschule
Durchführung der Verbändebeteiligung gem. § 77 Abs. 3 SchulG

03.03.2022
Stellungnahme des VBE NRW: Curriculare Vorgaben für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung an allen Lernorten

Durchführung der Verbändebeteiligung gem. § 77 Abs. 3 SchulG

02.03.2022
Stellungnahme des VBE NRW zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen „Bildung für das 21. Jahrhundert

Aus der Pandemie lernen - Bildung endlich konsequent neu denken Drucksache 17/16268

28.01.2022
Stellungnahme des VBE NRW zum Antrag der AfD "Kinder ernst nehmen – Lernfreude fördern – Bildungsgerechtigkeit herstellen!"

Zum Antrag der Fraktion der AfD „Kinder ernst nehmen  Lernfreude fördern  Bildungsgerechtigkeit herstellen! Schulleitungsvotum der aufnehmenden Schule auf der Grundlage eines aussagekräftigen Grundschulgutachtens als verbindliches Kriterium für die Weiterführung der Schullaufbahn festlegen.“

20.01.2022
Stellungnahme des VBE NRW zur Entwurfsfassung Aktionsplan NRW inklusiv

Erfolge verstetigen, Neues initiieren! Beiträge der Landesregierung zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen

10.01.2022
Stellungnahme des VBE NRW: „Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen

Gesetzentwurf der Landesregierung "16. Schulrechtsänderungsgesetz“ 
sowie „Entwurf einer Verordnung zur Anpassung schulrechtlicher Vorschriften“ 

20.12.2021
Stellungnahme des VBE NRW: Kernlehrpläne für Deutsch und Mathematik

für die Haupt-, Real-, Gesamt- und Sekundarschule
Durchführung der Verbändebeteiligung gem. § 77 Abs. 3 SchulG

Grafik: © VBE NRW
Ihre Qualifizierung vor Ort

Termine, Orte und Anmeldung

Grafik: KirschKürmann
Ausgabe September/Oktober 2023

Schulkultur


URL dieses Artikels:
http://www.vbe-nrw.de/menu_id/133/content_id/5731.html

VBE-Bezirksverbände

Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster

copyright © 2001 - 2019 Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW