VBE warnt vor fortgesetzter Ignoranz der Defizite
Die Mülheimer Erklärung beschreibt dezidiert die Defizite, die die vom VBE im Mai 2016 veröffentlichte repräsentative Lehrerbefragung zur inklusiven Beschulung offengelegt hatte.
Fakt ist: Die schulische Inklusion ist laut repräsentativen Umfragen des VBE, auch zwei Jahre nach Inkrafttreten des 9. Schulrechtsänderungsgesetz personell mangelhaft ausgestattet, das Personal nach wie vor schlecht vorbereitet und unzureichend unterstützt.
Die Ignoranz der Landesregierung bezüglich der vorhandenen Defizite zeigt sich auch dadurch, dass die schon in der ersten Forsa-Umfrage 2015 aufgedeckten Mängel, zu große Lerngruppen, zu geringe sonderpädagogische Unterstützung und keine Vorbereitung auf die neuen Herausforderungen 2016 fast unverändert fortbestehen. Das Fortbildungsangebot bekommt von den Lehrkräften die Durchschnittsnote 4,5. Nur zwei von drei Befragten an inklusiv arbeitenden Schulen haben die Unterstützung durch einen Sozialpädagogen oder Sonderpädagogen. Die von der Landesregierung bereitgestellten personellen Ressourcen bewerten Lehrkräfte mit einem glatten Mangelhaft.
Beckmann sagt: „Ich bleibe bei meinem Bild: Es ist noch fast immer so, als würde ein Hausarzt plötzlich am Operationstisch stehen. Die Grundkenntnisse sind zwar vorhanden, aber es fehlt die fachliche Übung und Vorbereitung.“
Der VBE fordert die Landesregierung heute im Landtag daher erneut auf:
- Sicherstellung einer weitgehenden Doppelbesetzung in inklusiven Lerngruppen (+7000 Stellen).
- Weitere Qualitative und quantitative Verbesserung des Fortbildungsangebots.
- Deutlich kleinere Lerngruppen. - Hinreichend Zeit zur Vorbereitung auf das Arbeiten in inklusiven Klassen - Zeitressourcen für die Arbeit im Klassenteam.
- Bereitstellung der räumlichen und sächlichen Voraussetzung durch die Schulträger.
Pressemitteilung 32-16
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